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Der Karbe’sche Familienverband hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Die Ursprünge
des Verbands gehen zurück auf das Jahr 1924. Am 20.1.1924 trafen sich in Berlin vier Vettern aus den drei Stämmen Blankenburg, Gramzow und Neuendorf und beschlossen, "die Abhaltung regelmäßiger, vollständiger Familientage durch Zusammenschluss der Familie in die Wege zu leiten und die Familienforschung wieder aufzunehmen". In diesem Sinne trafen sich ein Jahr später sieben Vettern aus den drei Stämmen auf der Domäne Potzlow in der Uckermark um den Beschluss vom Vorjahr zu bekräftigen.
Die Weiterentwicklung des Vorhabens wurde durch die Weltwirtschaftskrise gehemmt, die als erstes die Landwirtschaft, schon 1927 deutlich
spürbar, traf. Erst 1936 ergriff Friedrich-Carl Karbe erneut die Initiative zur Gründung eines Familienverbandes. 1937 kam es zum ersten vollständigen Familientag in Berlin und zur formellen Gründung
des Verbandes. Vorsitzender wurde der Rittergutsbesitzer Dr. Friedrich Karbe, Kurtschow (Kreis Krossen), Geschäftsführer war Friedrich-Carl Karbe (Bild), Regierungsdirektor in Hildesheim. Im
Herbst 1938 folgte ein zweiter Familientag, wiederum in Berlin. Zu weiteren Familientagen kam es nicht mehr, weil am 1. 9. 1939 der Zweite Weltkrieg ausbrach. Damals hatte der Familienverband 81 formale Mitglieder.
Im August 1937 erschien das erste Nachrichtenblatt des Familienverbandes. In loser Folge konnte Friedrich-Carl Karbe, obwohl
inzwischen als Reserveoffizier zur Wehrmacht eingezogen, bis April 1941 insgesamt 7 Nachrichtenblätter (= 244 Seiten) herausbringen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war an eine Wiederbelebung des Familienverbandes zunächst
gar nicht zu denken (Vertreibung der meisten Familienmitglieder aus Mittel- und Ostdeutschland, Berufsverlust, Ausbildungssituation). Es traf sich glücklich, dass eine
Reihe von Vettern und Kusinen in den Raum Hannover gelangt war. Friedrich-Carl Karbe führte sie im November 1956 mit Unterstützung seines Neffen Klaus Karbe zu einem ersten
Treffen in Hannover zusammen. Der erste Nachkriegs-Familientag konnte im Juni 1959 in Hannover veranstaltet werden. Den Vorsitz übernahm Friedrich-Carl Karbe. Auf dem
Familientag 1968 in Lüneburg löste Oberst Jürgen Karbe, Bonn, den bisherigen Vorsitzenden ab. Friedrich-Carl Karbe widmete sich nun ausschließlich der Neubearbeitung
der Stammfolge, die 1969 im 150. Band des Deutschen Geschlechterbuchs erschien.
Unter der Leitung von Jürgen Karbe wandte sich der Familientag stärker als bisher
Gegenwartsproblemen mit Bezug auf die Familie als Institution zu. In Referaten und Diskussionen wurden u. a. Erziehungs- und Schulfragen erörtert, wurde über die Stellung
der Frau in Familie und Gesellschaft, über Probleme der Zweierbeziehung und des älter werdens sowie die Stellung der Familie in den gesellschaftlichen Wandlungen diskutiert.
Die Frage, wie die Familie die NS-Zeit und die Wende 1989 erlebte und bewältigt hat, wurde nicht ausgeklammert.
Seit der Wiedervereinigung richtet sich das Interesse stärker auf die märkische Urheimat
und auf die Probleme, die durch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten entstanden sind. Die Beziehungen zu den in der früheren DDR verbliebenen Vettern und
Kusinen war aber auch vor der "Wende" schon immer gepflegt worden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich der Familienverband, was seine inneren Strukturen
betrifft, weiterentwickelt. Er hat sich stärker als vor dem Kriege für interessierte Nachkommen aus der weiblichen Linie geöffnet, also solchen, die den Namen Karbe nicht
mehr trugen oder tragen. Bei der Gründung des Familienverbandes 1937 gab es 2 Gruppen von Mitgliedern: ordentliche und damit stimmberechtigte Mitglieder und außerordentlichen Mitglieder ohne Stimmrecht.
Ursprünglich waren nur die männlichen Nachkommen des Stammelternpaars Johann
Christian Karbe (1708 bis 1770) und Anna Magdalena geb. Baath (1713 bis 1762) ordentliche Mitglieder und hatten das Stimmrecht (25 von insgesamt 81 Mitgliedern im
Jahre 1939). 1959 erhielten auch die Frauen, soweit sie den Namen Karbe trugen, Stimmrecht, 1970 auch die ausgeheirateten Karbe-Töchter.
1992 wurde die Zweiteilung der Mitgliedschaft aufgehoben, so dass nunmehr alle
Nachkommen, auch die in weiblicher Deszendenz, soweit sie dem Verband als Mitglieder angehören, in ihm volles Stimmrecht haben. Den Namensträgern sind nur gewisse Vetorechte bei Satzungsfragen vorbehalten.
Die Öffnung des Familienverbandes geht, was seine Mitglieder betrifft auch in anderer
Beziehung weiter als früher. Adoptivkinder und in eine Ehe eingebrachte Kinder können dem Familienverband beitreten. Dahinter steht die Idee, dass in einer Zeit der
Individualisierung der Gesellschaft die "Familie als soziale Gemeinschaft" höher steht als der sog. Blutzusammenhang.
Seit Ende der sechziger Jahre können Frauen auch in den engeren Vorstand gewählt werden. Sie sollen aber möglichst Namensträger sein. Vorsitzender des Familienverbandes e.V. ist zur Zeit
Prof. Dr. Eberhard Karbe (Bild), Wülfrath-Düssel. Das Familienarchiv wird betreut von Dr. Klaus Karbe.
Der Familienverband gibt ein Nachrichtenblatt heraus. Zwischen den
Familientagen, die in der Regel alle zwei Jahre stattfinden, erscheinen etwa drei Nachrichtenblätter. Insgesamt sind seit dem zweiten Weltkrieg 77 Blätter (neue Folge) erschienen.
Dr. Klaus Karbe
Quelle: Deutsches Geschlechterbuch Band 202, ISBN:3-7980-0202-9, 1995, C.A. Starke-Verlag, Limburg
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